Sie planen eine Veranstaltung, bei der eine erhöhte Brandgefahr besteht und/oder bei der bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist?
In einem solchen Fall kann die Gemeinde gemäß §7 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz eine Brandsicherheitswache anordnen.
Diese führen wir gerne für Sie durch, sprechen Sie uns an!